Veranstalter
Der Veranstalter ist die natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung organisiert, durchführt und rechtlich dafür verantwortlich ist. Er legt Ablauf, Einlassbedingungen und Kartenkonditionen fest.
In der Praxis
Vertragspartner beim Ticketkauf ist der Veranstalter, nicht der Veranstaltungsort, weshalb bei Absage, Verlegung oder Rückgabe seine Bedingungen maßgeblich sind. Er entscheidet auch über Themen wie Personalisierung, Altersfreigabe und Hausrecht, sodass sich Rückfragen an ihn und nicht allein an die Location richten.
Verwandte Begriffe
Datengrundlage: OpenStreetMap, Stand 29. September 2026 (ODbL – © OpenStreetMap-Mitwirkende). Gebietsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Einwohnerzahlen: Wikidata. Angaben zu Preisen, Belegung und Störungen sind darin nicht enthalten; verbindlich ist der Aushang vor Ort.